Fragen zum Auftrag
Kosten der Vermittlung
Fragen zu den Mietpreisen
Wie vereinbare ich Besichtigungstermine
Fragen zum Mietvertrag
Fragen zur Kaution
Fragen zur Haftung
Fragen zur Renovierung
Fragen zur Endreinigung
Fragen zum Telefonanschluss
Fragen zur Auftragserteilung
Wie kann ich einen Auftrag erteilen ?
Sie
können sich online registrieren. Alternativ steht Ihnen ein PDF-Auftrag
zur Verfügung. Diesen können sie uns via FAX oder Post ausgefüllt
zusenden. Bitte machen Sie auf dem Auftragsformular möglichst genaue
Angaben: Geben Sie Telefon-, Faxnummern und E-Mail-Adressen an, sowie
den gesuchten Zeitraum (von - bis) und die gewünschte maximale
Miethöhe. Achtung: Ohne Angabe des Arbeitgebers und Ihrer
personenbezogenen Daten
können wir Ihren Auftrag nicht bearbeiten. Firmen können den Ablauf zur Auftragserteilung telefonisch oder per E-Mail erfragen.
Ihre
Angaben werden in jedem Fall von uns vertraulich behandelt und
selbstverständlich nicht an Dritte weitergegeben. Sollten Sie innerhalb
von 24 Stunden keine Rückmeldung von uns erhalten haben, so haben wir
Ihren Auftrag vermutlich nicht erhalten. Nehmen Sie in diesem Fall
bitte mit uns Kontakt auf.
Die Inanspruchnahme unserer Tätigkeit bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.
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Kosten der Vermittlung
Wann entstehen Kosten für mich ?
Für
unseren Vermittlungsservice berechnen wir nur im Erfolgsfall eine
Gebühr. Die Höhe ist abhängig vom Mietpreis und der Mietzeit. Die Provisionsstaffelung entnehmen Sie bitte unseren Geschäftsbedingungen. Die Gebührensätze sind in Prozent einer Monatsmiete angegeben. Hinzu kommt die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer.
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Fragen zu den Mietpreisen
Wie kommen die Mietpreise zustande?
Neben
bestehenden Regularien werden auch auf dem Wohnungsmarkt die Mietpreise
durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Steigt die Nachfrage, so steigen
auch die Preise und umgekehrt. Die Höhe der Nachfrage wird - neben der
konjunkturellen Situation - im Wesentlichen von folgenden Faktoren
bestimmt:
* Standort-Lage: Großstädte aber auch Messe- und
Universitätsstädte sowie Städte mit wirtschaftlichem Standortvorteil
haben z. T. ein deutlich höheres Mietpreisniveau als andere Städte
* Lokale Lage:
Bevorzugt gesuchte Lagen (zentral, verkehrsgünstig, gute Wohnlagen, gute Infrastruktur) sind teurer als weniger gesuchte.
* Umfang und Qualität der Ausstattung:
Hierzu zählt Zustand, Optik, Funktionalität.
* Qualität der Immobilie:
Zustand des Gebäudes innen und außen sowie Ausstattung der Wohnung (sanitäre Einrichtungen, Heizung, Balkon etc.). Um
aus all diesen Faktoren das korrekte Preis-/Leistungsverhältnis eines
bestimmten Objektes richtig beurteilen zu können, bedarf es der
ständigen Marktbeobachtung. Gerne berät Sie dazu unser erfahrenes
Personal.
Kaltmiete oder Warmmiete? Oder besser: Nettomiete oder Pauschalmiete ?
Bei
den meisten der angebotenen Objekte beinhaltet der Mietpreis alle
Nebenkosten (Pauschalmieten). Dies hat für Sie folgende Vorteile:
* einfache und schnelle Vergleichbarkeit der verschiedenen Angebote.
* guter Kostenüberblick während der Mietzeit
* schnellere Rückgabe der Kaution bei Ende des Mietvertrages, da keine Nebenkostenabrechnung erforderlich ist
Zusätzliche Kosten
Da
der Stromverbrauch einfach und schnell erfasst werden kann, rechnen
einige Vermieter diesen verbrauchsabhängig ab. Sonstige Nebenkosten,
die im Mietpreis normalerweise nicht erfasst werden, sind die Kosten
für Telefon, Reinigung, Bügel- und Wäscheservice,
Waschautomatenbenutzung, Park- oder Garagenplätze, teilweise auch für
Kabel- und Rundfunkgebühren. Auf diese zusätzlichen oder optional
anfallenden Kosten finden Sie einen Hinweis in unseren
Angebotsbeschreibungen.
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Wie vereinbare ich Besichtigungstermine
Kontaktaufnahme
Sobald
Ihr Auftrag bei uns eingegangen ist, kann umgehend der Kontakt zum
Vermieter hergestellt werden. Die Besichtigung wird je nach Objekt
direkt mit ihm oder mit uns vor Ort vereinbart.
Die passende
Wohnung war bei der ersten Auswahl noch nicht dabei oder Ihre Suche hat
sich inzwischen verändert? Kein Problem. Wir haben Verständnis, dass
Sie sich in Ihrem neuen Zuhause wohl fühlen möchten. Rufen Sie uns
einfach an oder schicken Sie uns eine E-Mail. Wir erhalten täglich neue
Angebote, die wir Ihnen gerne vorstellen.
Ich habe ein Angebot im Internet gesehen, das mich interessiert
Teilen Sie uns bitte die Objekt- Nummer mit, wir lassen Ihnen dann gern weitere Informationen zu diesem Objekt zukommen.
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Fragen zum Mietvertrag
Abschluss des Mietvertrages
Jedem
Mietverhältnis liegt ein Mietvertrag zugrunde, der die Rechte und
Pflichten zwischen Mieter und Vermieter regelt. Dieser kann
schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden. Wird kein schriftlicher
Vertrag abgeschlossen, so unterliegt das Mietverhältnis den
gesetzlichen Regelungen. Ein schriftlicher Mietvertrag ist jedoch zu
empfehlen. Die Erstellung ist Bestandteil unserer
Vermittlungstätigkeit. Hierfür nutzen wir unsere anwaltlich geprüften
Formulare, die wir individuell und unterschriftsfertig vorbereiten.
Mietzeitraum und Kündigung
Die meisten Mietverträge werden für volle Kalendermonate abgeschlossen. Andere Zeiträume sind nach Vereinbarung möglich.
Bei
Mietverhältnissen "auf bestimmte Zeit" ist der Zeitraum, Beginn und
Ende, festgelegt und bindend. Über das Mietzeitende hinaus kann bei
Bedarf, nach Absprache mit dem Vermieter, eine Mietzeitkorrektur
vorgenommen werden. Bei Rückfragen zum Mietvertrag stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Fragen zur Kaution
Wie hoch ist die Kaution?
Die
Kaution bei von uns vermittelten Wohnräumen beträgt in der Regel zwei
Pauschalmieten (Monatsmiete inkl. Nebenkosten), bei kürzeren
Mietverhältnissen (ein bis zwei Monate) meist nur eine Monatsmiete.
Gesetzlich zulässig sind maximal drei Monatsmieten.
Wie kann ich die Kaution bezahlen?
Sowohl
den Vermietern als auch Ihnen sollte an einer einfachen und schnellen
Regelung gelegen sein, da das Mietverhältnis für eine befristete Zeit
vorgesehen ist und der Bezug der Wohnung eventuell kurzfristig erfolgt.
Üblich ist die Zahlung direkt auf das Konto des Vermieters. Bei
Mietzeiten ab einem Jahr wird die Kaution meist in Form eines
Sparbuches oder durch eine Bankbürgschaft hinterlegt. Um
Missverständnisse zu vermeiden, sprechen Sie die Art der
Kautionsstellung rechtzeitig mit Ihrem künftigen Vermieter ab.
Wann wird die Kaution zurückbezahlt?
In
der Regel wird die Kaution innerhalb eines Monats durch Überweisung
auf ein von Ihnen angegebenes Bankkonto zurückgezahlt. Die Rückzahlung
der Kaution kann sich verzögern, wenn Schäden reguliert oder
Forderungen beglichen werden müssen. Rechtlich ist der Vermieter
verpflichtet, spätestens nach sechs Monaten die Kaution abzurechnen.
Wir legen darauf Wert , dass der Vermieter die Kaution schnell und
korrekt zurückerstattet.
Verzinsung der Kaution?
Sie
erhalten die bei Banken üblichen Zinsen, wenn die Kaution auf einem
Sparbuch angelegt wird. Bei kürzeren Mietzeiten wird die Kaution in der
Regel nicht verzinst, da hier der Aufwand in keinem Verhältnis zum
Nutzen steht.
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Fragen zur Haftung
Schäden in der Wohnung
Der
Mieter haftet für von ihm verursachte Schäden in der Wohnung bzw. deren
Mobiliar und Ausstattung. Sollte der Vermieter den Schaden beseitigen
bzw. Inventar ersetzen, kann er die anfallenden Kosten in Rechnung
stellen. Ggf. erfolgt eine Verrechnung mit der Kaution. Wurde bei der
Wohnungsübergabe mit dem Mietvertrag eine Inventarliste ausgehändigt,
wird diese bei Auszug auf Vollständigkeit überprüft.
Schäden außerhalb der Wohnung
Verursachen
Sie Schäden gegenüber Dritten z. B. an Nachbarwohnungen, übernehmen Sie
die Haftung (z. B. Brand- oder Wasserschäden an Immobilien, Mobiliar
und/oder Personen). Dies kommt selten vor. Wir empfehlen jedoch immer
den Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
Gefahrenquellen
* Während des Betriebs von Wasch- oder Spülmaschine sowie anderen Elektrogeräten sollten Sie sich in der Wohnung aufhalten.
* Hitzequellen, z.B. Herdplatten, elektrische Heizkörper usw. sowie brennende Kerzen, Rauchwaren und Strahlerleuchten können Brandschäden verursachen. Deshalb ist hier besondere Vorsicht geboten.
* Feuchtigkeitsschäden
Feuchtigkeitsschäden
durch Regenwasser vermeiden Sie, in dem Sie bei Verlassen der Wohnung
die Fenster schließen. Regelmäßiges Lüften verhindert Schimmelbildung in
der Wohnung.
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Fragen zur Renovierung
Muss ich die möblierte Wohnung renovieren?
Bei
der möblierten Vermietung und kurzen Mietzeiten übernimmt in der Regel
der Vermieter die turnusmäßigen Schönheitsreparaturen. Der Mieter trägt
die Kosten für Renovierung nur bei übermäßiger Abnutzung oder
Beschädigung.
Zu diesen Renovierungsarbeiten zählt allerdings
nicht die beim Auszug anfallende Endreinigung der Wohnung (siehe dazu folgender Punkt).
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Fragen zur Endreinigung
Bei
Auszug ist der Wohnraum in besenreinem Zustand zu übergeben. Eine Endreinigung
beinhaltet über die Oberflächenreinigung hinaus u. a.: Fenster und
Rahmen, Türen und Rahmen, Schränke innen und außen, Fliesen abwaschen,
Vorhänge und Gardinen waschen oder reinigen, Bettwäsche, Handtücher,
Bettzeug und ggf. kleine Teppiche oder Vorleger waschen. Hierfür werden Ihnen die im Mietvertrag vereinbarten 75,- € bzw. 100,- € berechnet.
Wenn Sie den Kühlschrank
abtauen, stellen Sie das Gerät ab und lassen anschließend die Tür
offen, um Schimmelbildung zu vermeiden.
Teppichböden
Soweit
Flecken während der Mietzeit entstanden sind, ist eine maschinelle
Reinigung notwendig. Im Do-it-Yourself-Verfahren kann unter Umständen
mehr Schaden als Nutzen angerichtet werden. Sogenannte Fleckenmittel
sollte man nicht einsetzen. Entsprechende Teppichreinigungsunternehmen
werden vom Vermieter beauftragt. Die dabei entstehenden Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt bzw. von Ihrer Kaution einbehalten.
Parkettböden
Diese Böden
dürfen nur mit einem Parkettbodenreinigungsmittel behandelt werden. Vor
allem ist zu unterscheiden, ob es sich um Echtholzparkett oder nur um
einen Laminatboden handelt.
Reinigungsservice
Wir sind Ihnen gerne bei der Auswahl von Reinigungskräften behilflich.
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Fragen zum Telefon- und Internetanschluss
Sollte
ein im Objekt angebotener Telefon- bzw. Internetanschluss nicht
aktiviert sein, können Sie die Anmeldung selbst vornehmen.
Anmeldung des Telefons
Ist
Ihnen die Telefonnummer des Wohnungsvorgängers bekannt, erfolgt die
Freischaltung einfacher und schneller. Ansonsten können Sie mit sieben Werktagen Verzögerung rechnen. Für die Bereitstellung wird
in der Regel eine einmalige Gebühr berechnet.
Analog, ISDN oder DSL
Der
für Sie richtige Anschluss ist von Ihren Anforderungen abhängig. Fragen
zu Anschlusskosten, Grundgebühr und Tarifen beantworten die
verschiedenen Telefonanbieter.
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